Wenn Ihre Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden und Ihr Mahnlauf ohne Erfolg geblieben ist, dann empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.


Weitere Bemühungen Ihrerseits Ihr Geld vom Schuldner zu erlangen, verursacht bei Ihnen weitere Kosten, die nur eingeschränkt erstattungsfähig sind. Anwaltsgebühren hingegen sind vom Schuldner zu zahlen, sobald er in Verzug ist, was in der Regel nach der ersten Mahnung der Fall ist.


Darüber hinaus prüft der Rechtsanwalt vorab Ihre Forderung und kann Sie so auf eventuelle Probleme hinweisen.


Wir haben umfangreiche Erfahrung mit dem Einzug von offenen Forderungen, wobei wir beim Forderungseinzug besondere Rücksicht auf Ihre Kundenbeziehungen nehmen. Wir beraten dabei bundesweit Unternehmen und Selbständige.

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