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Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, so empfehlen wir Ihnen möglichst schnell einen Rechtsanwalt für eine Erstberatung aufzusuchen. Dabei ist Eile geboten, da gewisse Unwirksamkeitsgründe unmittelbar geltend gemacht werden müssen und im Übrigen eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss.


Für den juristischen Laien ist es meist nicht möglich, sich adäquat gegen eine Kündigung zu wehren. Denn die Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung sind vielfältig. So kann eine Kündigung u.a. bereits aus formellen Fehlern oder sonstigen Gründen, insbesondere wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, unwirksam sein.


Die Kosten einer Erstberatung für einen Verbraucher von max. 190 € sind dabei im Vergleich zu dem möglichen (abfindungslosen) Verlust des Arbeitsplatzes überschaubar.


Fox & Kim – Rechtsanwälte berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Abwehr und Durchsetzung von Kündigungen. 

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