Wurde ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, so empfehlen wir Ihnen möglichst schnell einen Rechtsanwalt für eine Erstberatung aufzusuchen.
Dabei ist Eile geboten, da gewisse Unwirksamkeitsgründe unmittelbar geltend gemacht werden müssen und im Übrigen eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss.
Für den juristischen Laien ist es meist nicht möglich, sich adäquat gegen eine Kündigung zu wehren. Denn die Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung sind mannigfaltig. So kann eine Kündigung u.a. bereits aus formalen Fehlern oder sonstigen Gründen, insbesondere wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, unwirksam sein.
Wir vertreten als Rechtsanwälte deutschlandweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und gewähren Arbeitnehmern so effektiven Kündigungsschutz im Arbeitsrecht.
Wir verfügen in Kündigungsschutzverfahren über jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Pforzheim. Dabei prüfen und verhandeln wir für Sie nach einer Kündigung oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen eine angemessene Abfindung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.